Individuelle Ernährungsberatung


    Diätberatung oder Ernährungstherapie nach § 43 SGB V (Patientenschulung) wird, bei ernährungsrelevanten Diagnosen, vom Arzt verordnet. Dies belastet nicht das Budget des Arztes.

    Diese Patientenschulung wird meist als 
    individuelle Einzelberatung und bei Anfrage als Gruppenschulung angeboten z. B. Diabetes mellitus Typ 2, Bluthochdruck, Hypercholesterinämie. 
     

    Der Begriff Ernährungsberatung bezeichnet einerseits die präventive Beratung und ist auch ein Teilgebiet der Diätberatung/Ernährungstherapie. 
     
    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Ernährungsberatung für alle Begriffe gleichermaßen verwendet.
     
    Für die erfolgte und abgeschlossene Ernährungstherapie gibt es von den meisten Krankenkassen eine Rückerstattung, nach vorheriger Anfrage/Genehmigung, wenn diese von zertifizierten Diätassistenten ausgeführt wurde. 
    Unserer Erfahrung nach ist es vorteilhaft einen Kostenvoranschlag und das ärztliche Attest bei der Krankenkasse einzureichen, mit der Bitte um Prüfung.
     
    Bitte kontaktieren Sie uns gerne per Email, wenn Sie eine Terminvereinbarung und/oder einen Kostenvoranschlag wünschen.
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    Ehrfurcht vor allem Leben
    lehrte und praktizierte Albert Schweitzer. Seine Stiftung fordert und fördert Recht und Gerechtigkeit für unsere Mitgeschöpfe als Teil unserer Mitwelt.