Ernährungsberatung und Ernährungsbildung Rahmenvereinbarungen zur Qualitätssicherung


    Unter folgendem Link (kopieren und oben in die Adressliste eingeben) können Sie die Rahmenvereinbarungen zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland einsehen.
    http://www.vdd.de/fileadmin/downloads/091110_Downloads/08-02-18-KoKreis-EB-RV.pdf

    Hier einige Auszüge und Begriffserklärungen aus dem Text:

    Ernährungsberatung

    Ernährungsberatung ist als ein ganzheitlicher Ansatz zu verstehen, dem unter anderem das Konzept der Salutogenese zu Grunde liegt. Beratungsziele sind:

     Vermittlung der Grundsätze einer gesundheitsfördernden, vollwertigen Ernährung, um Mangel- und Fehlernährung zu vermeiden und das Risiko ernährungsmitbedingter Krankheiten zu reduzieren

     nachhaltige Verbesserung der individuellen Ernährungsweise und des Ernährungsverhaltens sowie ggf. die Lösung von Ernährungsproblemen

     Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz (2, 3).

    Die Ernährungsberatung kann auch dazu dienen, Fehlernährung zu erkennen und den Klienten ggf. einer Ernährungstherapie zuzuführen.

    Ernährungstherapie

    Qualifizierte Ernährungstherapie richtet sich an Kranke und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Sie wird zur Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen oder bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen eingesetzt. In einer klientenzentrierten, partnerschaftlichen Gesprächssituation erhält der Patient Hilfestellungen, die seine Kompe-tenzen und Bedürfnisse berücksichtigen und sich an seiner Lebenssituation orientieren. Außerdem werden dem Patienten pathophysiologische Zusammenhänge erläutert, die für das Verstehen und die Umsetzung der ernährungstherapeutischen Maßnahmen notwendig sind. Die Ernährungstherapie beinhaltet eine längerfristige Betreuung und umfasst auch die Erstellung individueller Ernährungspläne. Innerhalb eines therapeutischen Gesamtkonzepts auf der Basis wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse verfolgt die Ernährungstherapie folgende Ziele:

     Vermittlung der Grundsätze einer gesundheitsfördernden, vollwertigen Ernährung, um den Gesundheitszustand zu verbessern (Sekundärprävention) und Rückfällen/Folgeerkrankungen vorzubeugen (Tertiärprävention)

     Nachhaltige Verbesserung der individuellen Ernährungsweise und des Ess-verhaltens orientiert an der medizinischen Notwendigkeit und den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten

     Erhalt bzw. Verbesserung der Lebensqualität.

    Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung – Fassung vom 18.02.2008 Seite 6 von 18

    Für die Ernährungstherapie ist grundsätzlich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich; ggf. erfolgt sie in Absprache mit Therapeuten anderer Fachdisziplinen (2, 3). Qualifizierte Ernährungsberatung und Ernährungstherapie stellen ein professionelles Dienstleistungsangebot dar, welches prinzipiell der freiwilligen Inanspruchnahme, der Selbstverantwortlichkeit und kompetenten Selbstentscheidung des Klienten unterliegt und sich unter anderem als Hilfe zur Selbsthilfe versteht. Die Durchführung kann sowohl in Form von Einzelberatungen wie auch Gruppenberatungen erfolgen. Generell gelten hohe Qualitätsanforderungen an den Beratungs- und Therapieprozess und an die Ernährungs-fachkraft, da der Beratungs-/Therapieprozess selbst und der beim Klienten/Patienten eingeleitete Problemlösungsprozess entscheidend durch die fachliche, beratungs-methodische und soziale Kompetenz der Beratungsfachkraft geprägt wird. Deshalb sind eine entsprechende Ausbildung bzw. Ausbildung mit Zusatzqualifikation (s. Anhang 2) sowie eine kontinuierliche Fortbildung unabdingbar und eine regelmäßige Supervision empfehlenswert. Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung – Fassung vom 18.02.2008 Seite 7 von 18

    2 Qualitätsstandards bei qualifizierter Ernährungsberatung und Ernährungstherapie

    2.1 Qualifikation der Ernährungsfachkraft

    Der Koordinierungskreis orientiert sich bei der Anbieterqualifikation im Bereich qualifizierter Ernährungsberatung und Ernährungstherapie auch an den Ausbildungsanforderungen, wie sie derzeit in den „emeinsamen und einheitlichen Handlungsfeldern und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V" (in der jeweils aktuellen Fassung) (1) formuliert sind. Folgende Fachkräfte werden vom Koordinierungskreis anerkannt:

    Oecotrophologen/Ernährungswissenschaftler (Diplom/Bachelor/Master)

    Diplom-Ingenieure Ernährungs- und Hygienetechnik bzw. Ernährung und Versorgungsmanagement

    Diätassistenten

    mit gültiger Zusatzqualifikation für Ernährungsberatung gemäß Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) zum Ernährungsberater/DGE, Ernährungs-medizinischen Berater/DGE oder mit der Zertifizierung durch die Standesorganisationen (VDOE, VDD) oder des VFED oder durch den Nachweis der Registrierung beim Institut für Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung e. V. (QUETHEB) sowie

    Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis gemäß Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer. Zusätzlich kann hier der Nachweis der Registrierung beim Institut für Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung e. V. (QUETHEB) erbracht werden.

    Eine Erweiterung/Ergänzung dieser Anbieterqualifikationen ist durch Beschluss des Koordinierungskreises möglich.

    2.2 Geregelte, kontinuierliche und dokumentierte Fortbildung

    Für die Qualitätssicherung in der Fortbildung dieser Ernährungsfachkräfte sorgen die jeweiligen Arbeitgeber, die Berufsverbände bzw. wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder Institutionen. Eine geregelte, kontinuierliche und nachgewiesene Fortbildung ist für die Fachkräfte unabdingbar. Generell müssen innerhalb von drei Jahren festgelegte, dokumen-tierte Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Die Kriterien für die Fortbildungsstandards werden vom Koordinierungskreis festgelegt.

    2.3 Fachwissenschaftliche/Fachliche Standards

    Qualifizierte Ernährungsberatung und Ernährungstherapie erfolgen gemäß wissenschaftlich gesicherter Aussagen, den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) (4) und den evidenzbasierten Leitlinien einschlägiger ernährungswissen-schaftlicher, medizinischer und anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften. Die ernährungswissenschaftlichen Standards, vorrangig ausgerichtet an ernährungs-physiologischen Grundlagen, werden außerdem begleitet von ernährungsökologischen und ernährungsökonomischen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz berücksichtigenden Gesichtspunkten. Dabei umfasst der Begriff „rnährungsökologisch" neben dem Aspekt der Gesundheits-verträglichkeit auch die Aspekte der Sozialverträglichkeit und der Umweltverträglichkeit. Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung – Fassung vom 18.02.2008 Seite 8 von 18

    Ernährungsökonomie bezieht wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Lebensmittelproduktion und bei der Ernährungsversorgung von einzelnen Personen, Haushalten und Familien mit ein. Der gesundheitliche Verbraucherschutz schafft Transparenz auf dem Lebensmittel-markt und dient dem Schutz vor Irreführung und Täuschung.

    2.5.3 Ernährungsberatung und Ernährungstherapie zur Gewichtsreduktion

    Bei Angeboten der qualifizierten Ernährungsberatung zur Gewichtsreduktion (bei einem BMI ≥25 und < 30) ohne Risikofaktoren überwiegt der Beratungsaspekt. Diese Maßnahmen werden meist als Gruppenprogramme angeboten. Es besteht eine große Beratungsverantwortung und die Pflicht der Ernährungsfachkraft bei Maßnahmen für Übergewichtige zu Beginn des Kurses und im Verlauf bei medizinischen Problemen an einen Arzt und bei seelischen Problemen an einen Psychotherapeuten zu verweisen und die dann erfolgende Ernährungstherapie nur in Abstimmung mit diesen fort-zusetzen. Deshalb erfordern derartige Angebote eine entsprechende Aus- und Fortbildung der Ernährungsfachkraft. Eine medizinische Voruntersuchung zum Ausschluss von Risikofaktoren ist erforderlich, auch bei Gruppenprogrammen für Übergewichtige. Die Teilnehmer nehmen in eigener Verantwortung teil. Ein Ernährungstraining bzw. das Erlernen und Einüben eines neuen Ess- und Ernährungs-verhaltens – in Form von Gruppenprogrammen zur Gewichtsreduktion – mit dem Ziel einer langfristigen Verhaltensänderung ist grundsätzlich auch für Adipöse geeignet. Ein ent-sprechend qualitätsgesichertes Kursprogramm muss zugrunde liegen. Eine Adipositasbehandlung bei einem BMI 30 ist immer qualifizierte Ernährungs-therapie. Diese setzt eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung durch den und eine enge Kooperation mit dem behandelnden Arzt voraus. Die Adipositasbehandlung erfordert eine entsprechende Aus- und Fortbildung der Ernährungsfachkraft und bedarf eines interdisziplinären Therapieansatzes (9).

    Ernährungsbildung

    Bildung bezeichnet die Formung des Menschen im Hinblick auf seine geistigen, seelischen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten. Während Erziehung primär die Hilfen bezeichnet, die dem Heranwachsenden auf seinem Weg zu Lebenstüchtigkeit und Mündigkeit durch andere, in der Regel Erwachsene, zuteil werden, gilt Bildung heute vor allem als lebens-lange, nie endgültig abschließbare Leistung der Eigentätigkeit und Selbstbestimmung des sich gezielt bemühenden Menschen (10). Ernährungsbildung hat den inhaltlichen Schwerpunkt im Themenfeld Ernährung und beschreibt das Bemühen des Menschen, eine persönlich sinnvolle Ernährungsweise durch gesunde Lebensführung aufzubauen, worin er Unterstützung und Begleitung erfährt. Dabei beschränkt sie sich nicht nur auf die Korrektur und Entfaltung individueller Handlungs-weisen, sondern berücksichtigt soziale, kulturelle, ökologische und ökonomische Aspekte eines selbstbestimmten und mitverantwortlichen menschlichen Handelns (11, 12). Ernährungsbildung ist eine Kombination aus Wissens- und Wertevermittlung, sozio-kultureller Reflexion und praktischem Handeln. Sie zielt unter anderem auf eine Modifikation des Ernährungsverhaltens ab.

    Ernährungsaufklärung

    Als Ernährungsaufklärung werden geplante Maßnahmen bezeichnet, die sich an die Bevöl-kerung in ihrer Gesamtheit oder an bestimmte Teilgruppen davon richten, ohne dass diese Information erfragt wurde. Ernährungsaufklärung verfolgt das Ziel, für Ernährungsfragen oder bestimmte Ernährungsthemen zu sensibilisieren, Interesse zu wecken oder Problem-bewusstsein zu schaffen und zu schärfen. Ernährungsaufklärung ist Informationstransfer mit indirekten Kommunikationsformen in Form von Vorträgen und massenmedialer Vermit-tlung. Zu Anbietern von Maßnahmen der Ernährungsaufklärung zählen Bund, Länder, Nicht-Regierungsorganisationen, wissenschaftliche Gesellschaften und Verbraucher-vertretungen (14, 15, 16).

    Ernährungsinformation

    Ernährungsinformation wird definiert als eine spezifische Mitteilung, Nachricht, Auskunft, bzw. die Unterrichtung über einen bestimmten bzw. nachgefragten Sachverhalt zum Thema Ernährung. Die Information kann sowohl über Medien einschließlich Massenmedien vermit-telt werden als auch im direkten persönlichen Kontakt erfolgen. Sie kann Bestandteil von Maßnahmen der Ernährungsbildung sowie von Ernährungsberatung und Ernährungs-therapie sein. Die Inhalte der Ernährungsinformation müssen sachlich korrekt, objektiv und umfassend sein; sie basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Art der Kommuni-kation sollte so gewählt sein, dass die Information für den Empfänger verstehbar ist, sie hat das Ziel, Nichtwissen zu beseitigen. Anbieter von Ernährungsinformation können sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen sein (15).

    Ernährungspraxis

    Ernährungspraxis umfasst die Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten zur Zubereitung von Speisen und Mahlzeiten. Dazu gehören der Umgang mit Lebensmitteln inkl. Einkauf, Lagerung und Warenkunde sowie die Vermittlung von Esskultur. Basis für die Ernährungspraxis sind gesicherte ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse. Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung – Fassung vom 18.02.2008 Seite 12 von 18

    2.7 Ausschluss von Produktwerbung und/oder Kopplung an einen Produktverkauf

    Aktivitäten im Bereich der qualifizierten Ernährungsbildung gemäß dieser Rahmen-vereinbarung schließen eine Produktwerbung, Handel oder Vertrieb von Produkten und/oder die Kopplung an einen Produktverkauf aus (Fachmedien ausgenommen). Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung – Fassung vom 18.02.2008 Seite 14 von 18

    Qualifizierte Ernährungsberatung richtet sich an Gesunde und erfolgt ohne ärztliche Weisung. In einer klientenzentrierten, partnerschaftlichen Gesprächssituation erhält der Klient Hilfestellungen, die seine Kompetenzen und Bedürfnisse berücksichtigen und sich an seiner Lebenssituation orientieren. Die Ernährungsberatung kann Prozesse zur Problem-lösung initiieren; die dafür erforderlichen Fertigkeiten werden gemeinsam mit dem Klienten erarbeitet und eingeübt. In der Beratung werden auch Informationen über gesundheits-fördernde Ernährung, Lebensstilfaktoren und die Prävention von Risikofaktoren vermittelt. Die Inhalte basieren auf aktuellen, wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen, z. B. den DGE-Beratungsstandards und den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften.
     
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    Ehrfurcht vor allem Leben
    lehrte und praktizierte Albert Schweitzer. Seine Stiftung fordert und fördert Recht und Gerechtigkeit für unsere Mitgeschöpfe als Teil unserer Mitwelt.